ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Fa. ERS – Energie Raum System in Am Heimgarten 85, D-820124 Taufkirchen bei München. 

1. GELTUNGSBEREICH

a) Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers  gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und Energie Raum System dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen, insbesondere über die Vermietung von Geräten, sowie den Verkauf und die Lieferung von Waren und für Dienst- und Werkleistungen. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.

b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.

c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per email sind nicht bindend.

b) Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von netto 10 Tagen nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers.

b) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. LEISTUNGSUMFANG DES AUFTRAGNEHMERS

Der Umfang der vom Auftragnehmer im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.

5. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

a) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten
Terminen und stellt dem Auftragnehmer die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.

c) Wird ein Gegenstand beim Auftraggeber gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Auftragnehmers in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Angebot und Vertragsschluss

a) Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Telefonische oder Zusagen per email sind nicht bindend. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers mit der entsprechenden Angebotsnummer, sind bindend.

b) Fotos, Abbildungen, Pläne, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von Auftraggeber ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind und ausdrücklich die Löschung erfolgt.

7. Haftung

a) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

b) die Haftung nach Punkt 6 umfasst folgende Bereiche:

  • Entstandene Schäden an Gebäuden, Materialien und Geräten, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen.
  • Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfasst werden.
  • Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen wie Schweigepflicht und Weitergabe von Daten des Auftragnehmers zurück zuführen sind.
  • Soweit der Auftragnehmer die Leistung erbracht hat und die schriftliche Rückmeldung die beendeten Arbeiten mit Fotodokumentation erbracht hat, haftet er auch im Rahmen dieser erbrachten Leistung.

8. FORM VON ERKLÄRUNGEN

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem
Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform

9. ZUSÄTZLICHE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

a) Geltungsbereich  ist die Bundesrepublik Deutschland.

b) Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers.

c) Erbrachte Dienstleistungen werden auf Aufwands- und Materialbasis unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Preise, vergütet.

d) Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Die von dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses wird vielmehr ausschließlich von dem Auftragnehmer ausgeübt.

10. Vertragsdauer

a) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen.

b) Eine Kündigung während der Vertragsdauer eines befristeten Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich

11. GEHEIMHALTUNG

a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

11. SONSTIGES

a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.